Erhalten Sie 50 % Förderung vom Staat auf Ihr nächstes Projekt
go-digital Agentur - Autorisiertes Beratungsunternehmen
Ihre Vorteile:
- 50 % staatliche Förderung
- Bis zu 16.500€ rückzahlungsfreier Zuschuss
- Komplette Antragstellung wird von uns übernommen
- Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil - keine Vorleistung notwendig
Beraterkennzeichen: 62404-ZW-1294
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Das go-digital Förderprogramm vom BMWi
Was wird gefördert?
Digitalisierungsstrategie
Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder -prozesse. Digitalisierung vorhandener Geschäftsmodelle oder -prozesse.
Ziel: Bedürfnisanalyse, Machbarkeitsanalyse und Risikoabschätzung zum eigenen Digitalisierungsvorhaben.
IT-Sicherheit
Risiko- und Sicherheitsanalyse bestehender/geplanter IKT-Infrastruktur, Initiierung/Optimierung betrieblicher IT-Sicherheitsmanagementsysteme.
Ziel: Vermeidung von Schäden/Minimierung der Risiken durch Cyberkriminalität.
Digitalisierte Geschäftsprozesse
Einführung von E-Business-Softwarelösungen für Gesamt- und Teilprozesse, z.B. Retouren, Logistik, Lagerhaltung, Bezahlsysteme.
Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.
Datenkompetenz
Datenidentifizierung, Datenaus- und verwertung, Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Datenverarbeitung. Berücksichtigung von rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekten im Umgang mit Daten.
Ziel: Aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie und Generierung neuer Geschäftsfelder.
Digitale Markterschließung
Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz (mit Web-Shop, Social-Media-Tools, Content-Marketing).
Ziel: Beratung zu vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings und Umsetzung der empfohlenen Leistungen.
Förderkatalog go-digital
Der Förderkatalog liefert Beispiele für Digitalisierungsprojekte im Förderprogramm go-digital und wird fortlaufend ergänzt. Diese Übersicht stellt einen ersten Anhaltspunkt für eine Förderfähigkeit der Inhalte dar; maßgeblich für eine Förderentscheidung bleibt die Richtlinie und die Einzelfallprüfung. Für Handwerksunternehmen haben sich insbesondere die markierten Inhalte als Einstieg bewährt. Potenzielle Einsatzmöglichkeiten von generativer künstliche Intelligenz (genKI) sind ebenfalls gekennzeichnet.
Beispiele | geeignet als Einstieg fürs Handwerk | Nutzungs Potenzial genKI |
---|---|---|
Digitalisierung von unternehmensinternen Prozessen (bspw. in den Bereichen Controlling, Personalwirtschaft, Materialwirtschaft, …) | ||
Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie | ||
Entwicklung und / oder Einführung digitaler 3D-Visualisierungen (bspw. Messestände, Einrichtungen von Mobilien, Staging, virtueller Rundgang, Panorama- oder 360°-Ansichten, …) | ||
Einführung eines digitalen Abbilds (bspw. digitaler Zwilling, …) | ||
Grundlegende Sensibilisierung hinsichtlich der Nutzung von genKI-Lösungen bzgl. Möglichkeiten und Risiken | ||
Schulungen für im Förderprojekt eingeführte Software |
Beispiele | geeignet als Einstieg fürs Handwerk | Nutzungs Potenzial genKI |
---|---|---|
Einführung von Softwaresystemen zur Erhöhung der IT-Sicherheit und Datensicherheit(bspw. Firewall, Backup-Software, E-Mail-Protection, …) | ||
Implementierung eines IT- und / oder Datensicherheitskonzepts einschließlich Datenschutz (bspw. Nutzung von Cloudtechnologien, …) | ||
Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen, mit dem Ziel einer Zertifizierung (bspw. nach ISO 27001) | ||
Maßnahmen zur Erhöhung und Vereinfachung von betrieblichen digitalen Sicherheitslösungen gegenüber Kunden (bspw. Einrichtung von 2-Faktor-Authentifizierung) | ||
Implementierung von digitalen Security by Design-Ansätzen | ||
Einführung von Systemen zur automatischen Erkennung von Cyberangriffen / Sicherheitslücken | ||
Maßnahmen um eigene digitale Produkte und Dienstleistungen vor Produktpiraterie zu schützen, sofern es im Kontext von IT-Sicherheit steht (bspw. Verschlüsselung, Eliminierung von Angriffsvektoren, …) | ||
Softwareseitige Einführung von Homeoffice-Arbeitsplätzen | ||
Sensibilisierung zu den IT-Sicherheits- und datenschutzrelevanten Themen bei der Nutzung von genKI | ||
Schulungen für im Förderprojekt eingeführte Software |
Beispiele | geeignet als Einstieg fürs Handwerk | Nutzungs Potenzial genKI |
---|---|---|
Entwicklung und / oder Einführung digitaler 3D-Visualisierungen (bspw. Prozessabläufe,Datenvisualisierungen, …) | ||
Digitalisierung von unternehmensinternen Prozessen (bspw. in den Bereichen Controlling, Personalwirtschaft, Materialwirtschaft, …) | ||
Einführung von Softwaresystemen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen (bspw. ERP – Enterprise-Resource-Planning, CRM – Customer-Relationship-Management, DMS – Dokumentenmanagementsystem, WWS – Warenwirtschaftssystem, MES – Manufacturing-Execution-System, …) | ||
Schaffung von Schnittstellen zwischen Softwaresystemen (bspw. Integration von CRM an das MES; Digitale Kundenschnittstelle, Machine-to-machine-communication, …) | ||
Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (bspw. Big Data-Anwendungen, …) | ||
Schaffung der softwaretechnischen Voraussetzungen für dezentrales Arbeiten mit Anbindung an das eigene ERP / CRM / DMS (bspw. mobiles Arbeiten, Arbeiten beim Kunden vor Ort, …) | ||
Digitalisierung der Wertschöpfungskette; Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (bspw. E-Commerce, E-Procurement, …) | ||
Einführung von Predictive-Maintenance-Anwendungen (bspw. Fernwartung, …) | ||
Einführung von analytischen Informationssystemen (bspw. Dashboards mit ManagementKennzahlen, …) | ||
Einführung digitaler Zeiterfassungssysteme mit medienbruchfreier Weiterverarbeitung der Daten | ||
Medienbruchfreie Übermittlung erfasster Daten an eigene Softwaresysteme (bspw. ERP, MES, CRM, CAD, …) | ||
Implementierung von Mensch-Maschinen-Interaktion in Geschäfts- und Marketingprozesse (bspw. Datenbrillen, Augmented-Reality, Virtual-Reality-Lösungen, individuelle Chatbots, …) | ||
Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Softwaresysteme | ||
Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung (bspw. Steuerung per Tablet, …) | ||
Einführung eines digitalen Abbilds (bspw. digitaler Zwilling, … | ||
Einführung einer Auftragsmanagement-Software | ||
Schaffung einer Online-Terminbuchungsfunktion und Integration in die Webseite (bspw. Handwerker-Terminbuchung, …) | ||
Softwareseitige Einführung von Homeoffice-Arbeitsplätzen | ||
Einführung eines Enterprise-Content-Management-Systems (bspw. Intranet, …) | ||
Schulungen für im Förderprojekt eingeführte Software |
Beispiele | geeignet als Einstieg fürs Handwerk | Nutzungs Potenzial genKI |
---|---|---|
Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (bspw. Big Data-Anwendungen, …) | ||
Entwicklung und / oder Einführung datenbasierter interner Dienste / Prozesse die analoge Tätigkeiten und Aufgaben ersetzen (bspw. KI-Anwendungen, …) | ||
Einführung von Predictive-Maintenance-Anwendungen (bspw. Fernwartung, …) | ||
Einführung von analytischen Informationssystemen (bspw. Dashboards mit ManagementKennzahlen, …) | ||
Einführung und Nutzung von Blockchain-Technologien | ||
Medienbruchfreie Übermittlung erfasster Daten an eigene Softwaresysteme (bspw. ERP, MES, CRM, CAD, …) | ||
Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Softwaresysteme | ||
Werkzeuge zur Datenfilterung (bspw. Zielgruppenfilter, …) | ||
Einführung oder Anpassung von (gen)KI-Systemen (beispielsweise durch Finetuning von Sprachmodellen oder Aufsetzen von Machine-Learning-Prozessen) | ||
Schulungen für im Förderprojekt eingeführte Software |
Beispiele | geeignet als Einstieg fürs Handwerk | Nutzungs Potenzial genKI |
---|---|---|
Entwicklung und / oder Einführung digitaler 3D-Visualisierungen (bspw. Messestände, Einrichtungen von Mobilien, Staging, virtueller Rundgang, Panorama- oder 360°-Ansichten, …) | ||
Online-Marketing-Maßnahmen (bspw. Social-Media-Marketing, SEA-Suchmaschinenmarketing, Newslettermarketing, E-Mail-Marketing, …) | ||
Suchmaschinenoptimierung (SEO) einer Webseite einschließlich der Erstellung von Landingpages im SEO-Kontext | ||
Implementierung von Mensch-Maschinen-Interaktion in Geschäfts- und Marketingprozesse (bspw. Datenbrillen, Augmented-Reality, Virtual-Reality-Lösungen, individuelle Chatbots, …) | ||
Schulungen im Bereich Prompt Engineering zur Erzeugung von SEO-konformem Content | ||
Schulungen für im Förderprojekt eingeführte Software |
Beispiele |
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Lizenzkosten für Softwarekomponenten |
Hardwarekomponenten zur Nutzung von Software |
Erstellung und Überarbeitung von Webseiten und Onlineshops |
Erstellung von Inhalten (bspw. Fotos, Videos, Designelemente, …) |
Erstellung von physischen Marketingprodukten (bspw. Flyer, Prospekte, … |
Entwicklung und Optimierung von vermarktungsfähigen Produkten (bspw. Software zum Verkauf an Kunden, produktbegleitende Apps, …) |
Eigenleistungen und Personalkosten des begünstigten Unternehmens |
reine Ersatzbeschaffungen für bereits vorher im Unternehmen verwendete Systeme ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt |
Besuch von reinen Informations- und Messeveranstaltungen |
Zertifizierungskosten (bspw. ISO 27001) |
Anpassung einer Webseite hinsichtlich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) |
Einführung von physischen Absicherungen der eigenen Betriebsstätten |
Einführung datenbasierter Dienstleistungen mit Vermarktungsabsichten (bspw. durch KI-Anwendungen, …) |
Implementierung einer bereits vor dem Förderantrag durch das begünstigte Unternehmen ausgewählten Software |
Aufbau und Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze |
Einführung optischer Erfassungen (bspw. Raumaufmaßsysteme, Erfassungen von Distanz, Material, Beschaffenheit, Entfernungen, Scan usw.) und Messungen unterschiedlicher Oberflächen und Räume unter Zuhilfenahme von Lasertechnologien |
Einsatz von Drohnen um Bilder und Filme zu erstellen |
Einführung eines Computer-Aided-Manufacturing-System (CAM |
Einführung eines CMS zur Professionalisierung der Außendarstellung |
Nachrüstung von Maschinen zum Zwecke der Datenerhebung und automatischen - weiterverarbeitung zur Optimierung der Produktionsprozesse |
Entwicklung digitaler Marktplätze z.B. B2B, B2C oder C2C, erweiterte Webseite, die nicht nur zur Darstellung des Unternehmens, der Produkte usw. dient |
Usability-Verbesserung in bereits vorhandenen Anwendungen |
In 4 Schritten zu Ihrem Projekt
Durch die mehrjährige Erfahrung im go-digital Förderprogramm können wir Ihr Förderprojekt schnell und effektiv umsetzen.
Schritt 1
Erstkontakt, Beratung, Angebotskalkulation und Antragstellung.
(2-4 Wochen)
Schritt 2
Bewilligungszeitraum und Abstimmung bei Rückfragen.
(8-12 Wochen)
Schritt 3
Umsetzung der definierten Maßnahmen nach Projektplan.
(bis zu 6 Monate)
Schritt 4
Projektabschluss, Rechnungslegung und Nachweis aller erforderlichen Dokumente.
(1-2 Wochen)
Häufige Fragen (FAQ)
Hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht falls Ihre Fragen unbeantwortet bleiben.
Welche Unternehmen können im Förderprogramm go-digital beraten werden?
Im Förderprogramm go-digital können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial beraten werden, die
- weniger als 100 Mitarbeiter (auf Vollzeitäquivalente bezogen),
- im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben,
- eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und
- eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.
Welche Unternehmen können nicht gefördert werden?
Nicht antragsberechtigt / förderfähig sind unabhängig vom Beratungsbedarf:
- Unternehmen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Rechts- und Steuerberatung sowie Weiterbildung u. ä.
- Freie Berufe nach § 18 EStG
- Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen und Vereine
- Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
- Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014)
- Franchise-Unternehmen
Welche Eigenbeteiligung muss vom beratenen Unternehmen geleistet werden?
Die Förderquote des Förderprogrammes liegt bei 50 Prozent auf die Netto-Ausgaben.
Berechnungsbeispiel: 15 Beratertage mit einem Tagessatz von 1.000 Euro ergeben 15.000 Euro Ausgaben netto und 17.850 Euro Gesamtausgaben einschließlich der Umsatzsteuer von 19 Prozent (2.850 Euro).
Die Förderung beträgt 50 % von 15.000 Euro = 7.500 Euro. Somit beträgt die Eigenbeteiligung hier 10.350 Euro. Diese ist dem begünstigten Unternehmen unter Ausweisung der USt. (2.850 Euro) in Rechnung zu stellen.
Kann ein Projekt bereits beantragt werden, obwohl der Umfang des Vorhabens noch nicht final definiert ist?
Es besteht die Möglichkeit der Antragseinreichung eines nur aus einer Potenzialanalyse bestehenden Vorhabens. Dieses ergebnisoffene Vorhaben, welches per Änderungsantrag später konkretisiert wird, ermöglicht einen Flexibilitätsrahmen und ggf. eine Beschleunigung des Projektbeginns.
Was ist die De-minimis-Regelung?
Die Förderung der Beratungsleistungen stellt für das begünstigte Unternehmen eine Beihilfe nach den Vorschriften der Europäischen Union (EU) dar, die im Rahmen des De-minimis Verfahrens abgewickelt wird. Nach der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten (bei Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs 100.000 €).
Inwieweit können Startups im Rahmen von go-digital beraten werden?
Start-Ups können dann im Rahmen von go-digital beraten werden, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist. Die Eigenbeteiligung darf 20% des Vorjahresumsatzes des beratenen Unternehmens nicht übersteigen, um dieses finanziell nicht zu überlasten bzw. ein angemessenes Verhältnis von Geschäfts- und Beratungsumfang sicherzustellen.
Sind Teil- oder Ratenzahlung bei der Eigenbeteiligung möglich?
Die Eigenbeteiligung wird nach der Leistungserbringung in einem Gesamtbetrag fällig, eine Teil- oder Ratenzahlung ist nicht zulässig. Eine Prüfung mehrerer Belege ist nach der Richtlinie nicht vorgesehen.
Wie oft kann ein Förderantrag für ein Unternehmen gestellt werden?
Ein im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ begünstigtes Unternehmen kann zwei Jahre nach Beendigung der Förderung (Zeitpunkt ist das Ausstellungsdatum der De-minimis-Bescheinigung) eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie beantragen lassen.
Welcher Zeitrahmen ist für ein Beratungsprojekt vorgesehen?
Die Laufzeit eines Beratungsprojekts soll 6 Monate nicht übersteigen. In der Regel belaufen sich Projekte auf 1-3 Monate.