Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat das Ziel, digitale Angebote und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Alle Onlineshops, die an B2C verkaufen, sind betroffen (ausgenommen Kleinstbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigte & max. 2Mio.€ Jahresumsatz). Für Onlineshop-Besitzer bedeutet das, dass sie sicherstellen müssen, dass ihre digitalen Verkaufsplattformen barrierefrei gestaltet sind, um alle Menschen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen, die angebotenen Dienstleistungen nutzen können.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die Onlineshops im Rahmen des BFSG beachten sollten:
- Barrierefreie Webseiten und mobile Apps: Onlineshops müssen sicherstellen, dass ihre Webseiten und Apps den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen. Das beinhaltet z. B. klare und gut sichtbare Kontraste, leicht lesbare Schriftarten, sowie die Kompatibilität mit Screenreadern für sehbehinderte Nutzer.
- Bedienbarkeit und Benutzerfreundlichkeit: Die Navigation und Bedienung des Shops sollten so gestaltet sein, dass sie möglichst einfach und intuitiv ist. Das BFSG fordert, dass alle Nutzer den Shop ohne Einschränkungen bedienen können. Dazu gehören Funktionen wie die Möglichkeit, per Tastatur oder Sprachsteuerung zu navigieren, ohne auf eine Maus angewiesen zu sein.
- Texte und Alternativtexte: Für Bilder und grafische Elemente müssen Alternativtexte (Alt-Tags) hinterlegt werden, die Screenreader-Nutzer eine Beschreibung der Bilder oder Grafiken bieten. Alle Textinhalte sollten leicht verständlich formuliert und auf lange, komplizierte Satzstrukturen verzichtet werden.
- Multimediale Inhalte: Für Videos und andere multimediale Inhalte sollten Untertitel oder Transkriptionen bereitgestellt werden. Dies stellt sicher, dass auch hörgeschädigte Nutzer Zugang zu allen Informationen haben.
- Testen der Barrierefreiheit: Onlinehändler sollten ihre Webseiten regelmäßig auf Barrierefreiheit testen, idealerweise mit Hilfe von automatisierten Tools und durch Einbindung von Personen mit Behinderungen, um echte Nutzererfahrungen zu sammeln und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
- Einhalten der WCAG-Standards: Die „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) geben genaue technische Standards vor, wie Webseiten barrierefrei gestaltet werden können. Die Einhaltung von WCAG 2.1 auf Level AA gilt als anerkannter Standard und ist eine solide Basis, um die Anforderungen des BFSG zu erfüllen.
- Barrierefreie Kundenkommunikation: Auch die Kommunikation mit den Kunden muss barrierefrei gestaltet sein. Das bedeutet, dass alle Informationen, wie z. B. Bestellbestätigungen, Produktbeschreibungen und Serviceinformationen, in einer Form bereitgestellt werden müssen, die für alle Nutzer zugänglich ist.
- Pflicht zur Umsetzung und Sanktionen bei Nichteinhaltung: Ab Juni 2025 wird das BFSG für bestimmte Online-Anbieter verpflichtend, und Verstöße können zu Sanktionen führen. Es ist daher ratsam, frühzeitig mit den notwendigen Anpassungen zu beginnen, um die Vorgaben rechtzeitig zu erfüllen. Für Onlineshop-Besitzer ist das BFSG eine Chance, ihren Kundenkreis zu erweitern und inklusive Angebote zu schaffen. Eine barrierefreie Gestaltung kann nicht nur die rechtlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch die Benutzerfreundlichkeit und das Einkaufserlebnis für alle verbessern.
Außerdem gut zu wissen:
- Shopware hat angekündigt, bis spätestens zum Jahresende vollständige Konformität mit den Richtlinien der https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag/ zu erreichen.
- Die Anforderungen, die in der Rechtsverordnung BFSGV beschrieben werden, finden Sie hier: BFSGV (v.a. §12 & §19)
- Allg. gibt es Tests, mit denen man seinen Online-Shop testen kann in Bezug auf Barrierefreiheit, diese kosten allerdings: https://bitvtest.de/tests-und-beratung/bik-bitv-test-web
- Man erhält via PageSpeed Insights schon einige Verbesserungsvorschläge in Bezug auf Barrierefreiheit, welche man bereits angehen kann
Achtung: rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellt und unsere Empfehlungen nicht rechtsverbindlich sind. Dieser Beitrag dient lediglich der Information. Für konkrete rechtliche Fragen empfehlen wir, einen spezialisierten IT-Rechtsanwalt zu konsultieren, um alle Details individuell zu klären.