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  3. Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Inhaltsverzeichnis

  • Wer ist davon betroffen?
  • Gibt es Ausnahmen?
  • Informationspflichten für Händler
  • Unsere Empfehlung


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Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Für Betreiber eines Shopware 6 Shops bringt die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, konkrete Pflichten und Maßnahmen mit sich, um die Produktsicherheit und Transparenz im Online-Handel zu erhöhen.

Wer ist davon betroffen?

Die General Product Safety Regulation (GPSR) betrifft verschiedene Wirtschaftsakteure, die am Vertrieb von Verbraucherprodukten innerhalb der EU beteiligt sind. Im Folgenden sind die Hauptakteure aufgeführt:

  • Hersteller: Unternehmen, die Produkte selbst herstellen oder entwickeln lassen und diese unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarkten.

  • Importeure: Firmen, die Produkte aus Drittländern in die EU importieren.

  • Händler: Unternehmen, die Produkte direkt an Verbraucher verkaufen, einschließlich Einzel- und Onlinehändler.

  • Bevollmächtigte: Personen oder Unternehmen mit Sitz in der EU, die vom Hersteller beauftragt sind, bestimmte GPSR-Pflichten zu übernehmen.

  • Fulfillment-Dienstleister: Unternehmen, die Lagerung, Verpackung und Versand für andere Händler übernehmen.

  • Online-Marktplätze: Plattformen, die den Online-Verkauf von Produkten ermöglichen, wie Amazon, eBay oder Etsy.

  • Fernabsatzakteure: Unternehmen, die Produkte über Distanzhandel (z.B. Online, Telefon, Katalog) anbieten.

Gibt es Ausnahmen?

Die GPSR umfasst alle Verbraucherprodukte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, unabhängig davon, ob diese neu, gebraucht oder repariert sind. Ausgenommen sind jedoch:

  • Human- und Tierarzneimittel
  • Lebensmittel und Futtermittel
  • Lebende Pflanzen und Tiere, genetisch veränderte Organismen sowie deren Erzeugnisse
  • Tierische Nebenprodukte
  • Pflanzenschutzmittel
  • Beförderungsmittel im Rahmen von Transportdienstleistungen
  • Luftfahrzeuge gemäß bestimmten Bestimmungen
  • Antiquitäten

Bestandsprodukte vor dem Stichtag: Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 in der EU verkauft oder erstmals in Verkehr gebracht wurden, fallen nicht unter die neuen Anforderungen der GPSR und dürfen auch weiterhin ohne neue Kennzeichnungspflichten verkauft werden.

Informationspflichten für Händler

  1. Angaben zum Hersteller: Jedes Produktangebot muss Name oder Handelsname, Postanschrift und eine elektronische Adresse (E-Mail oder Website) des Herstellers enthalten, um den Kontakt für Verbraucher und Behörden zu gewährleisten.

  2. Angaben zur verantwortlichen Person: Ist der Hersteller außerhalb der EU ansässig, müssen zusätzlich Kontaktdaten einer „verantwortlichen Person“ im Produktangebot genannt werden, welche die GPSR-Pflichten übernimmt. Diese Angaben umfassen Name, Postanschrift und elektronische Adresse.

  3. Produktbilder und Produktart: Die GPSR verlangt eine klare Identifikation jedes Produkts. Zu den Pflichtangaben zählen daher Produktbilder, Produktkategorie oder -typ und Produktidentifikatoren wie Serien- oder Modellnummern, damit Verbraucher das Produkt eindeutig erkennen können.

  4. Sicherheitsinformationen und Warnhinweise: Falls erforderlich, müssen Warnhinweise und Sicherheitsinformationen gut sichtbar auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht sein. Diese Informationen müssen in der Landessprache des Verkaufslandes angegeben werden und bei Verkauf in mehreren EU-Ländern in den Amtssprachen der jeweiligen Länder verfügbar sein.

Unsere Empfehlungen

  • Frühzeitige Anpassung: Beginnen Sie, die Produktdaten in Shopware anzupassen, sodass alle relevanten Informationen den neuen Anforderungen entsprechen.

  • Rechtskonformität sicherstellen: Halten Sie alle Informationen aktuell und vollständig, um Abmahnrisiken und Bußgelder zu vermeiden.

Durch die gezielte Anpassung der Datenfelder und Prozesse in Shopware 6 können Sie sicherstellen, dass Ihr Online-Shop rechtskonform ist und optimal auf die neuen Anforderungen der GPSR vorbereitet ist.

Achtung: rechtlicher Hinweis

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellt und unsere Empfehlungen nicht rechtsverbindlich sind. Dieser Beitrag dient lediglich der Information. Für konkrete rechtliche Fragen empfehlen wir, einen spezialisierten IT-Rechtsanwalt zu konsultieren, um alle Details individuell zu klären.


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Amanda Hinkel

Amanda Hinkel

Junior Projektleiterin E-Commerce

Über mich

Mediengestalterin mit Schwerpunkt Digital, angehende Fachwirtin im E-Commerce und Shopware zertifizierte Solution Specialistin & Template Designerin. Ich liebe gutes, durchdachtes Design und bin ein Fan von Struktur, Ordnung und Organisation.

Der beste Ort, um den Kopf freizubekommen, ist auf dem Rücken eines Pferdes. Ich bin ein Bodenseekind durch und durch, liebe es, Zeit mit meiner Familie und meinen Freunden zu verbringen und die sonnigen Monate am oder auf dem See zu genießen.


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